Unfallrecht im Straßenverkehr - wir streiten für Sie
Wurden Sie im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt und geschädigt, übernehmen wir für Sie die gesamte Schadensregulierung: Wir treten in Kontakt mit dem Verursacher und seiner Kfz-Versicherung, um form- und fristgemäß Ihre Schadenersatzansprüche gelten zu machen. Das betrifft einerseits natürlich die Reparaturkosten nach dem Unfallschaden, schließlich muss Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich wieder instandgesetzt werden. Da hier nur der Zeitwert geltend zu machen ist, kommt es regelmäßig zu Abzügen Neu für Alt - und damit zu Streitigkeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher - wir setzen uns konsequent mit der gegnerischen Kfz-Versicherung auseinander.
Professionelle Schadensregulierung bei Personenschäden
Wurden Sie oder Ihre Beifahrer bei diesem Unfall verletzt, hat die gegnerische Kfz-Versicherung nicht nur die Behandlungs- und Therapiekosten zu übernehmen. Ihnen eröffnen sich nämlich darüber hinaus Schmerzensgeldansprüche, die wir selbstverständlich für Sie einfordern. Sollten Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtig bleiben, können wir zumindest für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich sorgen. Die Kosten dafür trägt ebenfalls die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf - wir setzen Ihre Rechte durch.
Die Kanzlei Diekhof vertritt Sie in folgenden Bereichen
Unfallrecht
Unfall im Straßenverkehr
Schadenersatzansprüche
Schmerzensgeldansprüche
Unfallregulierung
Reparaturkosten nach Unfallschaden
Schadensregulierung
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