Straßenverkehrsrecht - der vielfältige Bußgeldkatalog
Ob die empfindliche Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone oder der Rotlichtverstoß - der Bußgeldkatalog sieht hier regelmäßig ein Fahrverbot vor. Wir können hier durchaus erfolgreich für Sie tätig werden, beispielsweise wenn Sie dadurch in der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit empfindlich beeinträchtigt werden. Allerdings entscheiden immer die konkreten Voraussetzungen, die wir zunächst gemeinsam erörtern müssen. Ebenso wichtig ist das vertrauensvolle Gespräch, sollen wir bei einem Parkverstoß, bei einer Abstandsunterschreitung oder der Nutzung eines Handys am Steuer für Sie tätig werden - wir kümmern uns professionell um Ihr Anliegen.
Alkohol, Drogen und Geisterfahrer - professioneller Beistand erforderlich
Müssen Sie sich wegen Alkohol oder Drogen am Steuer oder als sogenannter Geisterfahrer verantworten, stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Wir loten zunächst aus, welche Mittel und Möglichkeiten wir in Ihrem Fall ausschöpfen können. Dazu benötigen wir zunächst sehr viele Informationen von Ihnen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Je besser wir über die näheren Umstände Bescheid wissen, desto effektiver können wir vorgehen. Nutzen Sie unsere profunden Erfahrungen effektiv für sich aus - vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Die Kanzlei Diekhof vertritt Sie in folgenden Bereichen
- Bußgeld
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Handy am Steuer
- Geblitzt
- Parkverstöße
- Ampel bei Rot überfahren
- Bußgeldkatalog
- Abstandsunterschreitung
- Alkohol und Drogen am Steuer
- 30er Zone
- Parken im Parkverbot
- Geisterfahrer
- Betäubungsmittel am Steuer
- Punkte in Flensburg
- Promillegesetz